Tariferhöhung für Behandlungen in Zürcher Arztpraxen und Spitalambulatorien unsicher
Ärzteschaft auch kantonal «on hold»
Die Zürcher Regierung hatte Ende März eine Tariferhöhung für Behandlungen in Arztpraxen und Spitalambulatorien beschlossen, da sich die Kassen mit den Spitälern und der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich nicht einigen konnten. Wie nun bekannt wurde, akzeptieren die Krankenversicherer diese Erhöhung von 89 auf 91 Rappen nicht und ziehen den Kanton Zürich vor Gericht. Ein Interview mit Hausarzt Dr. med. Rainer Hurni, Vorstandsmitglied bei mfe Zürich und Tarifdelegierter der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich.