Motion Brand
Vernunft vor Ideologie
Der Ständerat ist am 20. September seiner Gesundheitskommission gefolgt und hat eine Motion aus dem Jahre 2019 abgelehnt, die vom früheren santésuisse-Präsidenten Heinz Brand eingereicht worden war. Das Schlagwort «Transparenz» im Titel verschleierte kaum die Absicht, den Weg für Pauschaltarife in der ambulanten Medizin zu ebnen.
mfe hat sich in dieser Session darauf beschränkt, die Motion 19.3242 «Krankenversicherungsgesetz. Endlich Transparenz auch für den ambulanten Bereich» zu bekämpfen. Im Wesentlichen sollten Codierungen ähnlich derjenigen im Spitalbereich (DRG) für den ambulanten Bereich eingeführt werden. Damit hätten die Versicherer in Erfahrung bringen wollen, «.., wie ein medizinischer Sachverhalt behandelt wurde, um das Ausmass von Mehrfach- und Bagatellkonsultationen, Überarztung, Ineffizienz zu beurteilen und auch die Rechnungskontrolle zu erleichtern, die WZW-Kriterien zu prüfen, die Qualität zu prüfen.»
In unserer Beurteilung unglaublich viel rhetorischer Nebel für die Einführung eines für die angeblichen Zwecke untauglichen Instruments - die Kommission liess sich knapp davon überzeugen, dass hier ein riesiger bürokratischer Aufwand für sehr wenig Ertrag verlangt worden wäre. Und sah explizit zwei Tatsachen ein: erstens, dass die ambulanten Leistungserbringer lieber beim Patienten sind als vor dem Computer und zweitens, dass es erhebliche Unterschiede zwischen ambulanter und stationärer Leistung gibt.
Ein Grundlagenbericht des Bundesamts für Statistik ist trotzdem unterwegs: er soll im Sinne einer Auslegeordnung aufzeigen, wie die medizinische Codierung im ambulanten Bereich wirken würde. Für den Moment ist wenigstens klar festgehalten, dass in der ambulanten Medizin der Einzelleistungstarif gilt und dieser von den Tarifpartnern entwickelt werde.
Ob der Bundesrat nun motivierter ist, den tardoc endlich einzuführen, bleibe dahingestellt. Jedenfalls ist ihm dank mfe kein weiteres Hindernis in den Weg gestellt worden.