Kinder ohne Tabak, 5 Jahre später...
Der Ständerat schafft den Sprung über den eigenen Schatten nicht
September 2019: voller Stolz kann das Initiativkomitee «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» 109 969 Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen. Fünf Jahre Später wird der Ruf nach einer Verfassungsrichtbarkeit immer wie lauter.
Voller Stolz konnte das Initiativkomitee «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» vor 5 Jahren 109 969 Unterschriften einreichen. Der Effekt kurz vor den Wahlen war eindrücklich, der Ständerat korrigierte die Vorlage zum Tabakproduktegesetz ziemlich stark in Richtung Prävention.
Corona übernahm in der Folge, das neugewählte Parlament foutierte sich um die Tabakprävention und verabschiedete im Oktober 2021 ein absolut unzureichendes Gesetz, das per 1. Oktober 2024 in Kraft tritt.
Wir, die Initianten, brachten die Initiative zur Abstimmung und erhielten die erhoffte Unterstützung bei Volk und Ständen. Es muss nachgebessert werden!
Das nahm der Bundesrat durchaus ernst und schlug vor, was neu in der Verfassung steht:
Art. 118 Abs. 2 Bst. b
2 Er (=Der Bund) erlässt Vorschriften über:
b. die Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren; er verbietet namentlich jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht;
Leider sah dies das Parlament nicht gleich, sondern lieferte ein eigentliches Trauerspiel: im Ständerat, einmal mehr in der Session vor den Wahlen, wurde kreativ die Verkaufsförderung aus der Werbung herausdefiniert und Zigarren und Zigarillos wurden als Ausnahme von den Tabakprodukten abgegrenzt, um die Regulierung zu umgehen. Im Nationalrat waren dann die Differenzen solchermassen, dass unter dem Widerstand von links und rechts gar kein Beschluss zustande kam.
Am 16. September durfte nun einmal mehr der Ständerat zur Tat schreiten. Appelle zur verfassungstreuen Umsetzung der Initiative sind erfolgt, knappe Mehrheiten in der Gesundheitskommission dämpften die Erwartungen. Leider konnte der Ständerat, der sich selber gern «Chambre de réflexion» nennt, nicht über seinen Schatten springen und Rufe nach einer Verfassungsgerichtsbarkeit werden immer wie lauter. Es obliegt nun dem Nationalrat final korrigierend einzugreifen. Affaire à suivre…