Qualitätsgesetz wird Qualität vernichten
Zu fehlender Wirkung und unnötigen Nebenwirkungen fragen Sie…
Zuerst wollte man ein Qualitätsinstitut. Dann eine Qualitätsabteilung. Und wenn in der Schweiz der Widerstand zu gross wird, setzt man immer auf die gleiche Karte: Man beruft eine Kommission ein. Die haben wir jetzt: die EQK, die Eidgenössische Qualitätskommission. Übrigens, wenn man die Liste der 15 Mitglieder anschaut, hat sich kaum die Hälfte schon zuvor mit Qualität befasst: was waren schon wieder die Bedingungen?
Qualität für die Politik heisst aktuell Artikel 58 KVG und Artikel 77 KVV. Zum einen müssen Leistungserbringer (das sind beispielsweise wir Ärztinnen) und Leistungsträger (das sind die Krankenkassen) Verträge miteinander abschliessen, in denen festgehalten wird, dass wir an Qualitätszielen arbeiten. Der Enthusiasmus ist riesig, Verträge zu entwickeln, die von Qualität sprechen, deren Ziele erreichbar sein müssen, da sonst Sanktionen vorgesehen sind. Die Folge? Eine Nivellierung gegen unten geschieht, da Innovationen nicht gefragt sind, die Qualitätsentwicklung (plan-do-check-act!) folgt einer bürokratischen Vorgabe. Zusammen mit FMH, SGAIM und pädiatrie schweiz hat mfe ein Pilotprojekt in Kooperation mit santésuisse und curafutura durchgeführt, um zu schauen, was wie machbar wäre. Dieses Pilotprojekt hilft uns jetzt dabei, die Qualitätsverträge auszuarbeiten. Lust und Freude ist wie gesagt wenig zu erkennen, weder von Seiten Gesundheitsberufe noch von Seiten Versicherer. Dabei ist gerade Freude der beste Förderer der Qualität!
Seit bekannt ist, dass dieses Qualitätsgesetz in Kraft treten wird, hat das BAG zu sechs Austauschsitzungen eingeladen. Von Beginn weg haben alle Teilnehmenden festgehalten, dass es ganz wichtig ist, diejenigen Organisationen, die sich in Fragen der Qualität schon ausgezeichnet haben, in die Planung einzubeziehen. Mantraartig haben wir das wiederholt, und auch in persönlichen Gesprächen mehrfach darauf hingewiesen. Zugehört hat man offensichtlich nicht. Die EQK hat viel Geld, 45 Millionen für die erste Periode von vier Jahren. Sie darf das Geld für geeignete Projekte verwenden, aber nicht für die Finanzierung von Institutionen. Was passiert nun? Die Stiftung Patientensicherheit, mit Abstand die wichtigste Institution in Sachen Qualität in der Medizin, steht vor dem Aus, weil sie nicht mehr finanziert wird.
Fazit: durch das Qualitätsgesetz wird Qualität vernichtet. Dabei wären Impulse, Innovation auf Basis eines soliden Knowhows wichtig. Regulation führt in diesem Bereich offensichtlich zu Schaden statt zu Nutzen. Zum Glück bleiben die Akteure aktiv. Wir wollen Qualität liefern, intrinsisch.