Tardoc bringt entscheidende Verbesserungen
Tardoc – nichts führt daran vorbei
Seit Jahren wird von allen Seiten die Revision von Tarmed gefordert, dem Tarif für ambulante ärztliche Leistungen. Die kooperationswilligen Tarifpartner, der Ärzteverband FMH, die Krankenversicherer Curafutura, die Unfallversicherer MTK, haben Tardoc zusammen erarbeitet. Alle vom Bundesrat festgelegten Vorgaben wurden erfüllt. Trotzdem weist der Bundesrat Tardoc zurück. Mit fadenscheinigen Argumenten. Unverständlich. Und im Widerspruch zu seinen eigenen Vorgaben und Versprechen.
Mit der Einführung des aktuell geltenden Tarifs Tarmed 2004 sollte endlich die Benachteiligung der patientennahen „Sprechmedizin“ gegenüber der technischen „Apparatemedizin“ korrigiert werden. Dieses Ziel wurde verfehlt. In erster Linie und einmal mehr zum Nachteil der Haus- und Kinderärzte.
Die vorgesehene Tarifpflege mit den dringend notwendigen Anpassungen ebendieser Ungleichgewichte blockiert Santésuisse seit nun fast 20 Jahren.
Bereits 2010 forderte die Eidgenössische Finanzkontrolle Korrekturen am Tarmed, und zwar mit unveränderter Zielsetzung: Besserstellung der intellektuellen im Vergleich zu den technischen Leistungen, Korrektur von zu hoch und zu tief tarifierten Leistungen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die Ärzteschaft hat seither intensiv daran gearbeitet, zusammen mit den kooperativen Tarifpartnern. Andere standen abseits oder behinderten den innovativen Prozess.
Unter dem Druck der Hausarztinitiative und des neuen Verfassungsartikels 117 („Bund und Kantone fördern die Hausarztmedizin“) hat der Bundesrat einen Teil der Fehler im Tarif ein paar Jahre später korrigiert und die Haus- und Kinderarztmedizin etwas bessergestellt. Daran, dass das Tarifwerk als Ganzes überarbeitet gehört, änderte dieser Eingriff nichts.
Nun liegt also ein neuer Tarif vor, Tardoc: Erarbeitet von den Tarifpartnern, regelmässig mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG in zahlreichen Workshops besprochen. Alle bekannten Vorgaben des Bundesrates wurden laufend erfüllt. Das BAG hielt Tardoc für genehmigungsfähig. Der Bundesrat nicht. Er hat die Spielregeln während des Verfahrens geändert und schlägt sich damit auf die Seite ausgerechnet jener, die seit Jahren jegliche Revisionsbemühungen boykottieren: Santésuisse. Damit torpediert der Bundesrat die Tarifpartnerschaft, eines der Wesensmerkmale des schweizerischen Gesundheitswesens.
Der Bundesrat forderte die Tarifpartner mit Nachdruck dazu auf, einen revidierten Tarif vorzulegen. Die Tarifpartner FMH, Curafutura und MTK haben geliefert.
Der Bundesrat forderte ein gemeinsames Modell zu kostenneutraler Einführung des revidierten Tarifs. Die Tarifpartner haben geliefert.
Der Bundesrat forderte ein Modell für die Monitorisierung der Kostenentwicklung und eines für die nötigen Korrekturen. Die Modelle liegen dem Bundesrat vor.
Der Bundesrat forderte, dass eine Mehrheit der Versicherten vertreten sein müssten. Auch diese Bedingung ist erfüllt.
Der Einführung von Tardoc steht nichts im Wege, ausser der Bundesrat
- Der Tarif wurde vereinfacht. Fast die Hälfte der Leistungspositionen wurde gestrichen. Tardoc ist schlanker und besser verständlich, wie vom Bundesrat gefordert.
- Der Tarif hat die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Tarmed tut das längst nicht mehr.
- Tardoc erfüllt die Kriterien eines zeitgerechten Tarifs und ermöglicht die korrekte und transparente Abrechnung von erbrachten Leistungen.
- Tardoc wurde von Grund auf neu berechnet, mit aktuellen Zahlen, Infrastruktur- und Lohnkosten sind belegt. Auch der Ärztelohn wurde von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaft ZHAW neu berechnet, nach bekannten Kriterien, den gleichen, auf denen schon Tarmed beruht.
- Tardoc wurde tarifpartnerschaftlich erarbeitet und verabschiedet, so wie im Krankenversicherungsgesetzt KVG festgelegt.
- Die beteiligten Versicherer repräsentieren eine Mehrheit der Versicherten, so wie vom Bundesrat gefordert.
- Ein Konzept zur kostenneutralen Einführung von Tardoc wurde vorgelegt, so wie vom Bundesrat gefordert.
- Die Monitorisierung der Kostenentwicklung wurde vereinbart, Korrekturmechanismen sind festgelegt, wie vom Bundesrat gefordert.
- Sogar eine Neunummerierung wurde durchgeführt, auf Wunsch des BAG.